Montag, 23. März 2015
In der „Neuen Presse“ verkündet der Regionssprecher Abelmann
Wohngebiet. Burgwedel Nordwest

„Langfristig müssen da alle raus“

Gemeint sind die Wohnenden und Eigentümer von Wohnhäusern (Keine Werkstätten, keine Hallen) in den kleinen Feldern, die in dem Gewerbegebiet II ( von 1962/1967) in Großburgwedel keineswegs heimlich errichtet wurden. S. Skizzen oben.

Die Angst der Bürger vor ihrer Stadtverwaltung und der Region Hannover wäre noch größer, wenn es da nicht ein Urteil des Verwaltungsgerichtes München gäbe: AZ M 11K 11.3412. Da kann Hoffnung vor den anachronistischen Behörden mit ihrer juristischen Konstruktion geschöpft werden.

Der Parallel - Fall am Verwaltungsgericht München ist zwar in den Augen der Juristen streng genommen kein Präzedenzfall und auch keine Grundsatzentscheidung, weil nicht von einem „höheren Gericht“ stammend. Er ist aber für die in dem hiesigen Fall – s. Skizzen oben – anstehenden Rechtsfragen hochwahrscheinlich den Fall mitentscheidend...

Das Verwaltungsgericht in München musste in einem deckungsgleichen Fall entscheiden, ob die Aufsichtsbehörden das Recht bekommen sollen, in einem Gebiet, in dem die Menschen „30 Jahre“ unbehelligt gewohnt haben, per Verwaltungsverfügung zu Vertriebenen werden dürfen. Das kluge Verwaltungsgericht entschied: „Nein“, die unterlassene Aufsichtsausübung in den letzten 30 Jahren kostet das formale Recht. Genau so müsste auch das hier zuständige Verwaltungsgericht vernünftiger Weise entscheiden.

Die Burgwedeler Community in ihren Häusern, s. Skizze, ist erleichtert. Sie erklärte stets, dass 1962/1967 zwar formal geplant war, es solle ein „Gewerbegebiet ohne störende Gewerbe“ nach § 8 der BauNVO werden. Doch in der Praxis hatte diese Absicht keinerlei Auswirkungen auf das tatsächliche Leben. Die Stadt selbst nahm die Vorgabe nie ernst. Es war für die Bürger in der Lebenswirklichkeit eine verstaubte Vorschrift, die im Informationszeitalter mit Computer, mit Satelliten, dem WEB, den verschwundenen Telefonhäuschen, den weniger gewordenen Briefkästen etc. einfach inhaltsleer geworden war und keine Bedeutung mehr hatte.

Nun können die im Gebiet seit Jahrzehnten wohnenden Menschen sich wenigstens so erholen, wie es den Würmsee – Anwohnern schon gnädig gewährt wurde. Einer Umnutzung bedarf es hier nicht mehr. Es ist de facto das, was es immer schon war: Ein Mischgebiet. Der Bebauungsplan ist nämlich überhaupt nicht mehr gültig…Wie ist dann die Rechtslage?

23.3.2015
Erleichtert: Karl Wilhelm Goebel
Mails bitte an info@goebelberatung.de

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