Montag, 16. März 2015
Die Verwaltung hatte mehr als 1000 Kontakte - Gelegenheiten


Die Abbildung zeigt den nordwestlichen Zipfel der Stadt Burgwedel. Abgebildet ist das sog. Gewerbegebiet II, welches 1967 (also vor fast 50 Jahren) auf einem anmoorigen Gelände direkt neben der damals lauten Autobahn geplant wurde. Bis heute ist die Entwicklung ganz anders verlaufen. Die orangefarbenen Grundstücke werden zum angenehmen Wohnen (ohne Pendlerbewegungen zur Arbeit) benutzt, so dass unbefangene Besucher regelmäßig von einem gemischt genutzten Gebiet sprechen.

Die Flächen A und B sind sogar mit reinen Wohnhäusern bebaut. Sie eigenen sich zum Wohnen und kaum zu anderen Zwecken. Dort allein gibt es etwa 3.000 m² Wohnfläche.

Die tatsächliche „Fehl“-Entwicklung war möglich, weil Gemeinde, Landkreise, Stadt und Region jahrzehntelang versäumten, einfachste ordnungsrechtliche Hinweise zu geben und notfalls Maßnahmen zu ergreifen. (Zettel gibt es jetzt erst als verspätete Alibi-Funktion) Das Verhalten der Verwaltung war fortgesetzt fehlerhaft: Ähnlich fehlerhaft wie am Würmsee. Nun versucht die Verwaltung, ihre mangelhafte Leistung zu verschleiern.
Wer sich nach dem FNP 1967 richten wollte, wurde von Insidern ausgelacht. Viele Bürger meldeten korrekt von Beginn an ihren Hauptwohnsitz an, andere meldeten sich beim Umzug ab. Sie zahlten Steuern, Abfallgebühren und bekamen Lohnsteuerkarten, Wahlscheine, Kindergelder wurden gezahlt.
Neue Nutzer, neue Mieter kamen, einige erhielten Mietzuschüsse und Mietsicherheiten von der Stadt, Kinder wurden geboren, Gebühren waren einzutreiben, später wurden auch Autos und Zweiräder zugelassen.
Denn die anfängliche Lärmbelastung (1967) wurde auf der BAB 7 zwar quantitativ und qualitativ immer größer. Im geografischen Raum war die Anstrengung der Bundesrepublik (Autobahnamt) mit ihren mächtigen Bauwerken so effizient, das die reale Situation zu einem kuscheligen Wohnen im Grünen mutierte. (Nur der Bund ist übrigens für den BAB - Lärm zuständig. Und nicht die Stadt.) Das Lärmschutzpaket II sieht für 2020 eine weitere Verkehrslärmreduzierung vor.
Aufsehen erregte (gelbes Feld C) die Formsache „Ratsherr Tristram“ 1984, als dieser den Antrag stellte, in dem damaligen, auf dem von ihm früh gekauften Birkenfeld nun Wohnhäuser zu errichten. Das genehmigte man ihm nach langem Hin und Her offiziell. Diese für die Öffentlichkeit erkennbare Sonderstellung eines „verdienten Mannes“ war mit dem Verdacht einer Vetternwirtschaft behaftet. Sie bildete den Beginn der Gründung des kleinörtlichen Wählerwiderstandes.
© Karl Wilhelm Goebel

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