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Sonntag, 15. Januar 2017
„Elbphilharmonie“…, wer hat denn das genehmigt?
klugschieters, 23:06h
Die Freude über das Kulturereignis „Eröffnung der Elbphilharmonie in Hamburg“ verdeckt fatale Umstände, die hier in der Kleinstadt Burgwedel verwaltungsrechtlich so niemals geduldet worden wären…
Eine Satire mit guten Gründen:
Nach den Erfahrungen der Anwohner im hiesigen Gewerbegebiet II hätte der weise Kleinstadt- Rat in Burgwedel zumindest wie folgt argumentiert:
• In einem Flussbett und dann auf einem alten Gebäude als Grundgemäuer (Speicher)
• Unter einem gemeinsamen Dach mit einem Konzerthaus darf es
• Kein „Hotel In“ geben und auch nicht
• 44 Wohnungen von je 120 – 440 m²,
weil das Nutzungen sind, die nach den deutschen Baugesetzen so nicht genehmigt werden dürfen. Und was nach deutschem Verwaltungsrecht nicht vorgesehen ist, das darf nicht sein, selbst wenn es sachlich möglich sein könnte.
Nur ein paar der überzeugenden Gründe für die Untersagung der Genehmigung:
Im Hafen ist es viel zu laut für die schützenswerten Bewohner. Neben einer gewerblichen Nutzung: Hotel, darf wegen des Lärms (Türenklappern) nicht gewohnt werden. Die in die Tausende gehenden Konzertbenutzer können im Brandfalle von der Feuerwehr nicht gerettet werden, weil der Standort außerhalb des Festlandes liegt. Und für Kinder, die in dem Gebäude durch ihre Eltern gezwungen sind zu wohnen, ist die Nähe zur Elbe hoch gefährlich und die Unruhe durch das öffentliche Geschehen gesundheitlich voller Imponderabilien.
Oder gelten in Hamburg etwa andere Rechte als in der niedersächsischen Stadt Burgwedel?
Was sagt denn der Bürgermeister der Stadt Burgwedel, Herr Düker, SPD, dazu?
© Karl Wilhelm Goebel
Eine Satire mit guten Gründen:
Nach den Erfahrungen der Anwohner im hiesigen Gewerbegebiet II hätte der weise Kleinstadt- Rat in Burgwedel zumindest wie folgt argumentiert:
• In einem Flussbett und dann auf einem alten Gebäude als Grundgemäuer (Speicher)
• Unter einem gemeinsamen Dach mit einem Konzerthaus darf es
• Kein „Hotel In“ geben und auch nicht
• 44 Wohnungen von je 120 – 440 m²,
weil das Nutzungen sind, die nach den deutschen Baugesetzen so nicht genehmigt werden dürfen. Und was nach deutschem Verwaltungsrecht nicht vorgesehen ist, das darf nicht sein, selbst wenn es sachlich möglich sein könnte.
Nur ein paar der überzeugenden Gründe für die Untersagung der Genehmigung:
Im Hafen ist es viel zu laut für die schützenswerten Bewohner. Neben einer gewerblichen Nutzung: Hotel, darf wegen des Lärms (Türenklappern) nicht gewohnt werden. Die in die Tausende gehenden Konzertbenutzer können im Brandfalle von der Feuerwehr nicht gerettet werden, weil der Standort außerhalb des Festlandes liegt. Und für Kinder, die in dem Gebäude durch ihre Eltern gezwungen sind zu wohnen, ist die Nähe zur Elbe hoch gefährlich und die Unruhe durch das öffentliche Geschehen gesundheitlich voller Imponderabilien.
Oder gelten in Hamburg etwa andere Rechte als in der niedersächsischen Stadt Burgwedel?
Was sagt denn der Bürgermeister der Stadt Burgwedel, Herr Düker, SPD, dazu?
© Karl Wilhelm Goebel
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