Freitag, 18. März 2016
Burgwedel: Unsere Asylanten, die Genfer Konvention und der Vereinssport
In der Hauptversammlung der mit 2.700 Mitgliedern weit überdurchschnittlich großen TSG, gab es einen TOP zu der Frage, ob „Flüchtlinge“ weiterhin beitragsfrei am Sportbetrieb teilnehmen dürfen. Die NHZ berichtete am vergangenen Mittwoch und ließ zugleich zwei Mitarbeiter konträre Standpunkte vertreten. So funktioniert demokratischer Journalismus. Bravo.




Maslow' sche Bedürfnispyramide

Ich spreche einen anderen Aspekt an: Wenn ein Land nach dem Willen seiner Regierung Menschen aufnimmt, die vor einem Krieg geflohen sind, dann sind sie nach der Genfer Konvention anspruchsberechtige Asylanten. Wer aus dem Gefühl der Hoffnungslosigkeit heraus sein Land verlässt, um einen anderen „fruchtbaren Weidegrund“ (Existenz) zu suchen, ist kein Asylant. Er oder sie hat keinen Anspruch in einem fremden Land.

Der Anspruch eines Asylanten ist nicht grenzenlos. Er deckt, ich zitiere die Maslowsche Bedürfnishierarchie, ausschließlich die elementaren menschlichen Bedürfnisse. Sportvereinsmitgliedschaften gehören zweifelsfrei nicht dazu. Sie sind Teil der Ebene IV - V, (Ebene I = unten) weit über den elementaren Bedürfnissen.

Die eigentliche Frage ist deshalb, wie kamen die „unechten Mitgliedschaften“ zustande? Sollte es da in erster Euphorie Kostenlos - Versprechen gegeben haben?

Sportliche Grüße
Karl Wilhelm Goebel

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