Dienstag, 1. März 2016
Ca. 100 Bürger haben 2016 Wohnverbot in ihren eigenen Häusern in Großburgwedel
klugschieters, 14:11h
Wie Burgwedeler wissen, wurde durch den Rat der Stadt entschieden, es soll bei den in den 60-er Jahren unter der Regie Schönhoff und Carsten Hoppenstedt getroffenen Entscheidung bleiben. Hiernach ist der Raum im nordwestlichen Teil des Gewerbegebietes (Gebiet II Großburgwedel) beschränkt nur nach § 8 der BauNVO zu nutzen. Das heißt: Dort darf nicht gewohnt werden. Ehemalige Gewerbetreibende (In der Landwirtschaft: Altenteiler) müssen sich als Vertriebene fühlen.
Der gegenwärtige Bürgermeister Düker (SPD) hatte den Ausschussmitgliedern ausdrücklich keine Empfehlung gegeben. Die Ortspolitiker sollten nach ihrem Gewissen entscheiden. Das wurde dann auch verwirklicht. Ergebnis: Die Bewohner werden letzten Endes ausziehen.
Betroffen sind von dem Wohnverbot etwa 100 Personen. Wie allerdings die Stadtverwaltung mit 100 weiteren Wohnraum suchenden Personen fertig werden soll, ist ein Rätsel. Die aus dem Gebiet zu Vertreibenden sind neben den Asylanten „Hausvertriebene“. Sie suchen ebenso angemessenen Wohnraum. Da die Kommune Haus und Grund entwertet hat, sind sie i. d. R. vermögenslos. Einige sind sogar sozial bedürftig.
Die SPD – Ortsgruppe will sich lt. Programm wenigstens noch dafür einsetzen, dass die Betroffenen bis zu ihrem Tode in ihren (fast) wertlosen Besitztümern „auswohnen“ dürfen. So ähnlich soll das Vorgehen auch am Würmsee ablaufen.
Dem Autor fällt nichts als Erklärung ein, weshalb die seit fast 50 Jahren bestehende, soziale verträgliche Symbiose zwischen Wohnenden und Gewerbetreibenden brachial gestört werden musste. Es ist auch nicht einzusehen, warum ein definitiv versandender Würmsee (Gutachten) nicht zum Kleinsiedlungsgebiet (BauNVO) und stattdessen zum „Naherholungsgebiet“ (BauNVO) gequält werden musste.
Wem nützt dieser Verwaltungsirrsinn eigentlich? Haben wir nicht genügend Wohnraum-Sorgen?
© KWG
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