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Donnerstag, 18. Juni 2015
Meinungen von Nichtwählern
klugschieters, 17:37h
Ursula März meint in ZEIT-online vom 13.6.2015:
„…Und wenn die Hälfte der wahlberechtigten Bevölkerung Bremens nicht zur Wahl geht, dann kann man das auf verschiedenste Weise interpretieren: Mit Parteienermüdung, mit Demokratieermüdung, mit Ausflugswetter oder allgemeinem Defätismus. Aber für politisches Handeln im Sinn mündiger Erwachsenheit sollte man es nicht unbedingt halten…“
Der Schlussfolgerung kann ich nicht folgen:
1. Wenn in einer Population sich nur noch die Hälfte an einer Abstimmung beteiligt und davon rund die Hälfte einer bestimmten Gruppe ihre Stimme gibt, diese dann behauptet, sie repräsentiere die Mehrheit, dann ist das schlicht gelogen, denn es sind nur ca. 25 %.
2. Ok, es mag den erwachsenen Menschen im Lande merkwürdig erscheinen, von den potenziell möglichen Abstimmern auszugehen, weil das immer anders war. Sachlich richtig ist, dass nur die Stimmen der tatsächlichen Abstimmer gewertet wurden, weil nur die ihren Willen wirklich klar ausgedrückt haben. Und danach richtet sich dann auch die Repräsentanz des Ergebnisses. Der abwesende und daher unbeachtete Teil der Population hat quasi nur geschwiegen. Nach Meinung von Mehrheiten heißt das, ich bin nicht einverstanden. Mit der Haltung von Kindern hat das insofern zu tun, als das Verhalten u. U. eine nonverbale Ablehnung von vielleicht formulierungsschwachen Personen ist.
3. Wir müssen einsehen, dass der Abstimmungsmodus unterstellt, wer nicht zum „Thing“ erscheint, der sei mit der Meinung der anwesenden Restpopulation einverstanden. Das darf nicht hypothetisiert werden.
4. Wir brauchen eine zwingende Quote von Anwesenden oder von Stimmen, die ausdrücklich übertragen wurden, wenn unsere Entscheidungen künftig noch Anspruch auf Gültigkeit besitzen sollen.
5. Mir scheinen 2/3 bis ¾ für reale Abstimmungen immer zwingend erforderlich.
6. In manchen Rechtsgebieten geht es heute schon so.
© Karl Wilhelm Goebel
„…Und wenn die Hälfte der wahlberechtigten Bevölkerung Bremens nicht zur Wahl geht, dann kann man das auf verschiedenste Weise interpretieren: Mit Parteienermüdung, mit Demokratieermüdung, mit Ausflugswetter oder allgemeinem Defätismus. Aber für politisches Handeln im Sinn mündiger Erwachsenheit sollte man es nicht unbedingt halten…“
Der Schlussfolgerung kann ich nicht folgen:
1. Wenn in einer Population sich nur noch die Hälfte an einer Abstimmung beteiligt und davon rund die Hälfte einer bestimmten Gruppe ihre Stimme gibt, diese dann behauptet, sie repräsentiere die Mehrheit, dann ist das schlicht gelogen, denn es sind nur ca. 25 %.
2. Ok, es mag den erwachsenen Menschen im Lande merkwürdig erscheinen, von den potenziell möglichen Abstimmern auszugehen, weil das immer anders war. Sachlich richtig ist, dass nur die Stimmen der tatsächlichen Abstimmer gewertet wurden, weil nur die ihren Willen wirklich klar ausgedrückt haben. Und danach richtet sich dann auch die Repräsentanz des Ergebnisses. Der abwesende und daher unbeachtete Teil der Population hat quasi nur geschwiegen. Nach Meinung von Mehrheiten heißt das, ich bin nicht einverstanden. Mit der Haltung von Kindern hat das insofern zu tun, als das Verhalten u. U. eine nonverbale Ablehnung von vielleicht formulierungsschwachen Personen ist.
3. Wir müssen einsehen, dass der Abstimmungsmodus unterstellt, wer nicht zum „Thing“ erscheint, der sei mit der Meinung der anwesenden Restpopulation einverstanden. Das darf nicht hypothetisiert werden.
4. Wir brauchen eine zwingende Quote von Anwesenden oder von Stimmen, die ausdrücklich übertragen wurden, wenn unsere Entscheidungen künftig noch Anspruch auf Gültigkeit besitzen sollen.
5. Mir scheinen 2/3 bis ¾ für reale Abstimmungen immer zwingend erforderlich.
6. In manchen Rechtsgebieten geht es heute schon so.
© Karl Wilhelm Goebel
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