Mittwoch, 3. Juni 2015
Staatsanwalt: Nichts gegen Blatter
Die FIFA ist eine juristische Person irgendeines Staatsrechts, die ihr üppiges Leben dem ausdrücklichen Willen ihrer Schöpfer und ihrer Mitglieder, den nationalen Verbänden, verdankt. Dazu zählt auch der DFB. Welches Recht dort gilt, ist Angelegenheit des Landes in dem gegründet wurde. Das ist nicht Deutschland. Also gilt auch kein deutsches Recht. So ist es der internationale Wille. (Warum wohl?)

Sollten die 6 Mio. deutschen Fußball-Vereins-Zwangsmitglieder im DFB etwas dagegen haben, mögen sie ihre aufsichtsrechtliche Stimme dort erheben. Der DFB kann dann in der FIFA mit ihren weltweit 1.300 Mio. Mitgliedern, mit ihrem Anteil von 0,46 % die „gewaltige“ Stimme erheben.
Blinde Verdächtigungen?

Wieder eine deutsche Schmutzkampagne aus unserem , aus Weltsicht, Zwergenland. Rechnen sie mal nach…Wer einen Oberverband gründet, dort Mitglied ist, sollte ihn ständig qualifiziert kontrollieren (lassen).

Wer hat denn da gepennt?

© Karl Wilhelm Goebel

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