Montag, 23. Februar 2015
Burgwedel ist nicht Büttenwarder. Der Würmsee heißt nur so.
klugschieters, 17:28h
Nach Artikel 28 (2) des Grundgesetzes hat die Gemeinde das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu regeln. In 1962 kamen die damaligen Ratsherren, vielleicht auch Ratsdamen, auf die Idee, eine Gebiet A von der Größe n als „Gewerbegebiet für nichtstörendes Gewerbe“ auszuweisen. Ok. Gewerbe hatte man nicht, noch nicht. Dort sollte etwas sein, was nicht sein konnte, weil sich kein Unternehmer fand. Was tun? Am besten nichts. Und so kümmerte sich mehr als 50 Jahre für den Bürger bemerkbar niemand um das Gebiet. Politiker und Beamte kamen und gingen.
In Burgwedel „ticken“ die Uhren seit undenklichen Zeiten anders. Da gibt es zwar den “Flächennutzungs“- und einen „Bebauungsplan“, doch der ist, wie in Büttenwarder, nur dann zu beachten, wenn es prominenten Leuten gefällt oder so nicht gefällt (Ratsherr Tristram, Raiffeisenstraße) oder die hohen Staatsbeamten berufen sich auf irgendeinen Dreh, eine juristische Finesse.
Das man in dem Gebiet nach § 8 der BauNVO eigentlich nicht wohnen durfte, interessierte in den 50 Jahren, bis die Region Hannover als Aufsichtsbehörde die Menschen in dem Gebiet im Nord – Westen der Stadt Burgwedel aufschreckte, keine Beamten. Wahlscheine wurden verschickt, Lohnsteuerkarten ausgehändigt, Zuzüge und Abmeldungen registriert, Abfallgebühren nach Privat oder Gewerbe sortiert usf.
Daneben gibt es einen weiteren Fall. Würmsee, für den unter Insidern von einem Gutachten die Rede ist, wonach der Stadt von der Errichtung eines „Erholungsgebietes“ dort sachverständig abgeraten(!) wurde, doch dessen ungeachtet die Region Hannover dieses (heute) Trockenpaket (wg. des absinkenden Grundwasserspiegels) in ihrer Aufsicht hat und nach den Buchstaben des Gesetzes vorgeht.
Zur tatsächlichen Landschaft passend ließen sich dort Menschen nieder. Doch sie fanden es, man glaubt es kaum, so schön „anmoorig“, wie es die Gutachter wussten, dass sie einfach immer wieder nach der getanen Arbeit dorthin fuhren, um da dann eines Tages auch zu nächtigen. Was, wie jedermann weiß, eine ganz andere Verwaltungsfunktion ist.(Wir sind in Deutschland, liebe Leser!)
Wer das aber macht, das hätten damals sicher auch der Hermann Löns oder der Kurt Tucholsky gesagt, der wohnt da ja. Und das wollen die Vögel, Hasen, Karnickel, Rehe und Hirsche nicht. Nein, nein. Ganz falsch.
Die Tierwelt hatte nichts gegen diese Naturfreunde. Nein, es waren die Aufsichtsbeamten aus der Region Hannover, die wieder einmal verkündeten: Wo ein Erholungsgebiet draufsteht, da darf doch definitionsgemäß nicht gewohnt werden. Da muss sich erholt werden, was jeder deutsche Bürokrat. als einen wesentlichen Unterschied begreift (Der Schluss, deutsche Beamte erholten sich beim Wohnen nicht, ist eine unzulässige Schlussfolgerung.)
Und doch soll es Leute geben, die da Schwierigkeiten ausmachen wollen. Um es noch mal zu sagen: Arbeiten ist nicht Wohnen, wo gearbeitet wird, da lasse dich nicht nieder und wo man sich erholt, da darf man nicht wohnen und, logisch, wo man wohnt, da kann man sich nicht erholen. Das sei ja ein verrücktes Land? Wenn Sie meinen. Wir sind im Paradies der Bürokraten. In Deutschland.
Mein Vorschlag wäre, endlich Nestbauvorschriften für die heimischen Vögel in der freien Natur zu erlassen.
23.2.2015
© karl Wilhelm Goebel
In Burgwedel „ticken“ die Uhren seit undenklichen Zeiten anders. Da gibt es zwar den “Flächennutzungs“- und einen „Bebauungsplan“, doch der ist, wie in Büttenwarder, nur dann zu beachten, wenn es prominenten Leuten gefällt oder so nicht gefällt (Ratsherr Tristram, Raiffeisenstraße) oder die hohen Staatsbeamten berufen sich auf irgendeinen Dreh, eine juristische Finesse.
Das man in dem Gebiet nach § 8 der BauNVO eigentlich nicht wohnen durfte, interessierte in den 50 Jahren, bis die Region Hannover als Aufsichtsbehörde die Menschen in dem Gebiet im Nord – Westen der Stadt Burgwedel aufschreckte, keine Beamten. Wahlscheine wurden verschickt, Lohnsteuerkarten ausgehändigt, Zuzüge und Abmeldungen registriert, Abfallgebühren nach Privat oder Gewerbe sortiert usf.
Daneben gibt es einen weiteren Fall. Würmsee, für den unter Insidern von einem Gutachten die Rede ist, wonach der Stadt von der Errichtung eines „Erholungsgebietes“ dort sachverständig abgeraten(!) wurde, doch dessen ungeachtet die Region Hannover dieses (heute) Trockenpaket (wg. des absinkenden Grundwasserspiegels) in ihrer Aufsicht hat und nach den Buchstaben des Gesetzes vorgeht.
Zur tatsächlichen Landschaft passend ließen sich dort Menschen nieder. Doch sie fanden es, man glaubt es kaum, so schön „anmoorig“, wie es die Gutachter wussten, dass sie einfach immer wieder nach der getanen Arbeit dorthin fuhren, um da dann eines Tages auch zu nächtigen. Was, wie jedermann weiß, eine ganz andere Verwaltungsfunktion ist.(Wir sind in Deutschland, liebe Leser!)
Wer das aber macht, das hätten damals sicher auch der Hermann Löns oder der Kurt Tucholsky gesagt, der wohnt da ja. Und das wollen die Vögel, Hasen, Karnickel, Rehe und Hirsche nicht. Nein, nein. Ganz falsch.
Die Tierwelt hatte nichts gegen diese Naturfreunde. Nein, es waren die Aufsichtsbeamten aus der Region Hannover, die wieder einmal verkündeten: Wo ein Erholungsgebiet draufsteht, da darf doch definitionsgemäß nicht gewohnt werden. Da muss sich erholt werden, was jeder deutsche Bürokrat. als einen wesentlichen Unterschied begreift (Der Schluss, deutsche Beamte erholten sich beim Wohnen nicht, ist eine unzulässige Schlussfolgerung.)
Und doch soll es Leute geben, die da Schwierigkeiten ausmachen wollen. Um es noch mal zu sagen: Arbeiten ist nicht Wohnen, wo gearbeitet wird, da lasse dich nicht nieder und wo man sich erholt, da darf man nicht wohnen und, logisch, wo man wohnt, da kann man sich nicht erholen. Das sei ja ein verrücktes Land? Wenn Sie meinen. Wir sind im Paradies der Bürokraten. In Deutschland.
Mein Vorschlag wäre, endlich Nestbauvorschriften für die heimischen Vögel in der freien Natur zu erlassen.
23.2.2015
© karl Wilhelm Goebel
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