Dienstag, 10. Februar 2015
Ratsbeschluss? Noch einmal: Unhaltbare Lärmlast im nordwestlichen Stadtgebiet
Inzwischen wird diskutiert. Die Stadtverwaltung bedauert, den Wünschen der Bewohner/Gewerbetreibenden nicht folgen zu können. weil die Lärmbelästigung gewisse db-Grenzen überschreitet. So weit, so gut. Aber: Fakt ist allerdings, dass Gewerbetreibende und Wohnende einen gesetzlichen Anspruch auf Beseitigung der Lärmlast nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz haben. Wenn, wie hier, sehr hohe Lärmlasten festgestellt wurden, muss die Conclusio also lauten: Was ist seitens

der Stadtverwaltung,
der Region,
der Bundesrepublik Deutschland und der
Deutschen Bahn, Abt. Schienen,

zu unternehmen, um diesen unhaltbaren Zustand erträglicher zu machen.

Meine höfliche Empfehlung:
Bevor dazu keine qualifizierten Antworten vorliegen, sollte der Stadtrat besser (noch) keine Beschlüsse fassen.

10.2.2015
© Karl Wilhelm Goebel

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