Freitag, 20. Februar 2015
Kurze aber objektive Aufklärung für Burgwedler:
Wohngebiet. Burgwedel Nordwest

In diesem Gebiet gilt die Regel nach dem Flächennutzungsplan von 1962 der damaligen Gemeinde Großburgwedel. Es handelt sich um ein Gewerbegebiet mit der Einschränkung nach § 8 BauNVO, dass hier nur „nicht störende Gewerbe“ ausgeübt werden dürfen. „Laut“ darf es also nicht sein. Industrie gibt es hier nicht.

Der Lärmpegel ist nach der Lärmsanierung an der BAB 7 (5 m mächtige Schallschluckanlagen) wie das Autobahnamt in Langenhagen 2013 per qualifiziertem Messgutachten nachwies, so gering, dass es hier keinen gesetzlichen Anspruch wegen Lärmbelästigung nach dem Immissionsschutzgesetz gegen die Bundesrepublik (wegen der BAB) gibt. Ansprüche gegen die Stadt sowieso nicht.

Mit der Bahnlinie sollten wir uns nicht befassen. Dort sind tatsächlich gelegentlich noch Lärm - Spitzenbelastungen gegeben, aber das deutsche „Lärmschutzpaket II“ sieht laut Veröffentlichung des „Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur“ eine Lärmreduzierung des Schienenverkehrs in ganz Deutschland um 50 % vor. Das ist also ein Thema, welches auf einer hohen Ebenen im Sinne aller Bürger zufriedenstellend ganz woanders behandelt wird. ( www.bmvi.de )

Tatsächlich gibt es im Gebiet lt. Skizze unbeanstandet, also immer wieder geduldet, seit den siebziger- und achtziger Jahren friedliche Kleingewerbe – und Wohnnutzung nebeneinander. Jetzt will die Region eine verwalterische Ordnung nach dem Flächennutzungsplan und erwartet von der Stadt eine Anpassung oder eine Korrektur dieser idyllischen, friedlichen, tatsächlichen Verhältnisse. Die Anpassung könnte die Stadt ganz einfach herstellen, indem auf den beiden, kleinen Flecken Burgwedeler Erde eine Nutzung nach § 6 der BauNVO (gemischte Nutzung) oder eine – wie schon vorhanden – Wohnnutzung offiziell erlaubt würde. Außerhalb der gekennzeichneten Flächen würde sich überhaupt nichts verändern. Alles bliebe weiterhin „Gewerbenutzung für nicht störende Gewerbe“. Diese gewerbliche Nutzung haben die „Wohnnutzer“ nirgends beeinträchtigt. Außerdem ist ihre Anwesenheit am Wochenende, so erkennen es kluge (nur) Gewerbetreibende, eine wirksame Prophylaxe gegen Einbrüche in den sonst am Wochenende total verlassenen Gewerbegebieten…Da muss dann für (teure) Bewachung gesorgt werden.

Das Begehren der Bürgerinitiative Burgwedel - NO ist wirklich bescheiden: Sie möchten gerne unangefochten von den Behörden einfach nur – auch – wohnen. Ein Blick ins Grundgesetz sagt uns allen, wie wichtig das Recht früher war und heute auch noch ist.

Der Stadtrat ist also aufgefordert, eine wirklich humane Entscheidung zu treffen, die dem Ansehen der Stadt zur Ehre gereicht. Und diese lautet: Treffen sie eine eigene Entscheidung und akzeptieren sie die im Bauausschuss in einer Art von Arena durchgepeitschte Entscheidung nicht.

Dort durfte der Anwohner zwei Fragen stellen. Nur Fragen, keine Kommentare erwünscht, keine Meinungsäußerung gewollt, obwohl der Raum, fast wie ein Parlament, eindrucksvoll hergerichtet war.
Ist das wirklich Demokratie und des Volkes Wille?

Freitag, 20. Februar 2015
© Karl Wilhelm Goebel

PS: Darüber hinaus ist nach dem Nationalen Verkehrslärmschutzpaket II bis zum Jahre 2020 der Straßenverkehrslärm, also auch der unserer Autobahnen Stand 2008 um 30 % (also auf 70 % von 2008!!!) zu reduzieren. Das macht die "Lärmbelästigung" lt. dem Gutachten Bonk in der Bauausschusssitzung endgültig zur Farce.!)

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