Montag, 23. Februar 2015
Burgwedel ist nicht Büttenwarder. Der Würmsee heißt nur so.
Nach Artikel 28 (2) des Grundgesetzes hat die Gemeinde das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu regeln. In 1962 kamen die damaligen Ratsherren, vielleicht auch Ratsdamen, auf die Idee, eine Gebiet A von der Größe n als „Gewerbegebiet für nichtstörendes Gewerbe“ auszuweisen. Ok. Gewerbe hatte man nicht, noch nicht. Dort sollte etwas sein, was nicht sein konnte, weil sich kein Unternehmer fand. Was tun? Am besten nichts. Und so kümmerte sich mehr als 50 Jahre für den Bürger bemerkbar niemand um das Gebiet. Politiker und Beamte kamen und gingen.
In Burgwedel „ticken“ die Uhren seit undenklichen Zeiten anders. Da gibt es zwar den “Flächennutzungs“- und einen „Bebauungsplan“, doch der ist, wie in Büttenwarder, nur dann zu beachten, wenn es prominenten Leuten gefällt oder so nicht gefällt (Ratsherr Tristram, Raiffeisenstraße) oder die hohen Staatsbeamten berufen sich auf irgendeinen Dreh, eine juristische Finesse.
Das man in dem Gebiet nach § 8 der BauNVO eigentlich nicht wohnen durfte, interessierte in den 50 Jahren, bis die Region Hannover als Aufsichtsbehörde die Menschen in dem Gebiet im Nord – Westen der Stadt Burgwedel aufschreckte, keine Beamten. Wahlscheine wurden verschickt, Lohnsteuerkarten ausgehändigt, Zuzüge und Abmeldungen registriert, Abfallgebühren nach Privat oder Gewerbe sortiert usf.

Daneben gibt es einen weiteren Fall. Würmsee, für den unter Insidern von einem Gutachten die Rede ist, wonach der Stadt von der Errichtung eines „Erholungsgebietes“ dort sachverständig abgeraten(!) wurde, doch dessen ungeachtet die Region Hannover dieses (heute) Trockenpaket (wg. des absinkenden Grundwasserspiegels) in ihrer Aufsicht hat und nach den Buchstaben des Gesetzes vorgeht.
Zur tatsächlichen Landschaft passend ließen sich dort Menschen nieder. Doch sie fanden es, man glaubt es kaum, so schön „anmoorig“, wie es die Gutachter wussten, dass sie einfach immer wieder nach der getanen Arbeit dorthin fuhren, um da dann eines Tages auch zu nächtigen. Was, wie jedermann weiß, eine ganz andere Verwaltungsfunktion ist.(Wir sind in Deutschland, liebe Leser!)
Wer das aber macht, das hätten damals sicher auch der Hermann Löns oder der Kurt Tucholsky gesagt, der wohnt da ja. Und das wollen die Vögel, Hasen, Karnickel, Rehe und Hirsche nicht. Nein, nein. Ganz falsch.
Die Tierwelt hatte nichts gegen diese Naturfreunde. Nein, es waren die Aufsichtsbeamten aus der Region Hannover, die wieder einmal verkündeten: Wo ein Erholungsgebiet draufsteht, da darf doch definitionsgemäß nicht gewohnt werden. Da muss sich erholt werden, was jeder deutsche Bürokrat. als einen wesentlichen Unterschied begreift (Der Schluss, deutsche Beamte erholten sich beim Wohnen nicht, ist eine unzulässige Schlussfolgerung.)
Und doch soll es Leute geben, die da Schwierigkeiten ausmachen wollen. Um es noch mal zu sagen: Arbeiten ist nicht Wohnen, wo gearbeitet wird, da lasse dich nicht nieder und wo man sich erholt, da darf man nicht wohnen und, logisch, wo man wohnt, da kann man sich nicht erholen. Das sei ja ein verrücktes Land? Wenn Sie meinen. Wir sind im Paradies der Bürokraten. In Deutschland.
Mein Vorschlag wäre, endlich Nestbauvorschriften für die heimischen Vögel in der freien Natur zu erlassen.
23.2.2015
© karl Wilhelm Goebel

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Gefährliche Rentner am Steuer?
Soeben komme ich bei nieseligem Regen aus einem hiesigen Versicherungsbüro zurück, von dem ich seit Jahrzehnten betreut werde.
Seit einigen Jahren bin ich aktiver Radfahrer, der entdeckte, dass man umweltbewusst und geldsparend auch ohne Auto nicht unbedingt in „Langsamkeit“ leben muss. Der Abschied vom „heiligen Blechle“ der Deutschen ist mir nicht schwer gefallen. Mein Image litt nicht besonders auffällig. Mit dem Fahrrad fährt man hin und wieder doppelt, wenn der Einkauf allzu gierig ausfällt.

Warum verließ ich die Gilde der potenziellen ADAC-Mitglieder? Erstens weil ich als Rentner nicht mehr Ziele besuchen musste, die über den Takt des ÖPNV nicht gut zu erreichen waren. Zweitens war mir aufgefallen: Nur noch eine Tankfüllung jährlich…und drittens brauchte ich viel, viel mehr Bewegung, um dauerhaft von guter Gesundheit zu bleiben.

Nun ließ ich mich (von ihr) überreden, doch ein kleines, gebrauchtes Auto unter meine Fittiche zu nehmen. Es sei im Unterhalt – weil es ja überwiegend steht – ausgesprochen genügsam.

Im oben beschriebenen Büro bereitete mir der Mitarbeiter Denis einen Schock: Obwohl ich deutlich weniger als 6000 km pro Jahr fahren werde, wurde von mir ein Haftpflichtversicherung - Jahresbetrag von € 318 bei 17 schadensfreien Jahren genannt. Markterfahren versuchte ich zu handeln: Anderer Tarif? Weniger Km pro Jahr? Sonstige Nachlässe? Keine Chance .

Dann erfuhr ich, dass die Forschungsergebnisse der Versicherer, Besitzer unendlicher Datenmengen, die Häufigkeit der Schadensfälle bei der Kraftfahr-Versicherung grafisch dargestellt, eine umgekehrte Gaußsche Normalverteilungskurve aufweisen. (Wannenform)
M. a. Worten: Die jungen Leute ab 18 Jahren sind statistisch sehr häufig schuldhafte Verursacher von Unfällen mit großen geldlichen Folgen für die Versicherer. Eine ähnliche Ausprägung haben allerdings auch die alten Leute, zu denen ich mich auch zähle.

Wäre ich 30 Jahre jünger, sähe mein Beitrag viel, viel günstiger aus.
Nun werde ich wohl endgültig, trotz Führerscheinbesitz und Fahrbeeinträchtigung (noch) nicht aufweisend, aus der Sozialgruppe „Autofahrer“ ohne Schimpf und Schande aussteigen. Das gebieten, glaube ich, bei dieser Datenlage Vernunft und Verantwortung, bevor ich, wie mein sportlicher Nachbar vor ein paar Jahren mit einem PKW gegen einen Brückenpfeiler fahre. ..Danach blieb ihm nur der Friedhof…
22.2.2015
© Karl Wilhelm Goebel

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