Mittwoch, 11. Februar 2015
Neuer Burgwedel - Skandal? Wohnnutzung verweigert durch SPD - Bürgermeister?
Jahrzehnte lang, seit den 80er Jahren, hat eine hiesige, 80 Mann/Frau starke Bürgerinitiative aus dem Gewerbegebiet II Großburgwedel über das Autobahnamt und bei der Deutschen Bahn für die Beseitigung der Lärmlasten gekämpft. Da wurde noch vor 1989 zugesagt, es werde lärmbekämpfende Maßnahmen geben.
Niemand hatte jedoch damit gerechnet: Es kam 1989 die Öffnung der DDR, das Versprechen von den blühenden Landschaften und die Mittel für die heute hier vorhandene 5 m hohe modernste Lärmvernichtungsmauer (Keine Lärmreflexwand!) wurden für die BAB - Strecke Braunschweig – Magdeburg verbaut. Weitere Jahre vergingen. Der BAB – Verkehr auf der A7, der bedeutenden Nord-Süd-Achse inkl. Lastverkehr wurde so groß, wie es die hier lange bekannten Daten (s. auch Nordwestzeitung) von der Bundesrepublik, nicht von den beauftragten Gutachtern der Stadtverwaltung erstellt, ausweisen..
Dennoch gab es nach der errichteten Lärm"Schluck"wand Unzufriedenheit.

Die, meistens Gewerbetreibenden, waren mit dem realen Ergebnis: Lärmbelästigung trotz der Mauer nicht ganz zufrieden. Sie stellten einen neuen Antrag auf Errichtung einer einfachen Zusatzeinrichtung oben auf der Mauer. Das Bundesautobahn – Amt befasste sich mit der Sache und verkündete 2013 aus dem Realgutachten, dessen Herstellung Jahre dauerte, mit den im Gebiet gemessenen und nicht etwa fiktiven Werten, wie in dem Gutachten der Stadtverwaltung, die Lärmbelastung sei inzwischen so gering, dass die Gewerbetreibenden und die sonstigen Nutzer keinen gesetzlichen Anspruch auf die Beseitigung des „geringen“ Lärms hätten.
Das dagegen von der Stadt angezogene „Gutachten“ ist reines Rechenwerk eines Computerprogramms. Ob es als Beweis in einem etwaigen Prozess zugelassen wird, wagen einige ins Rentenalter gekommene frühere Unternehmer, die als „Altenteiler“ ihren Grund und Boden und die darauf stehenden, qualitätsvollen Musterhäuser zum Wohnen nutzen, anzuzweifeln. Was ist dagegen einzuwenden, außer eine sich selbst offenbarende, elitäre Ansicht, wonach man hier keine „Wohnnutzung“ betreiben könne, weil es in der Nachbarschaft, etwa – als Vorurteil - die stinkende Ledergerberei, laute Eisenverarbeitung, viele Dampfhammer, Industriehallen mit schrecklichem Lärm, vergleichbar mit Gelsenkirchen im Kohlenpott vor 100 Jahren. Und trotz der dicken und 5 m hohen Lärmwand sei der Verkehrslärm unerträglich, um hier würdig zu leben. Tatsächlich darf das alles hier nicht sein, denn das Gebiet duldet lt. Vorschrift § 8 BauNVO keine Lärm verursachenden Betriebe.
Die meisten der heutigen Nutzer sind hier nicht hergezogen, um hier „nur“ zu wohnen. Sie haben hier gearbeitet und arbeiten immer noch. Arbeiten und Wohnen unter einem Dach. Das ist in Wahrheit umweltgerecht. Und hat gerade auf dem Lande ein jahrhundertealte Tradition.(Der Pfarrer, der Arzt, der Kolonialwarenhändler, der Bäcker, der Dorfkneipier u. a. Sie brauchten keine „BauNV“ Sie erwarten heute weder von der Verwaltung noch von der Ortspresse eine verschleierte Überheblichkeit, sondern Respekt nach 40 Jahren Tun in der Stadt.
Der Stadtrat sollte am kommenden Dienstag keinen Beschluss fassen, bevor nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen und geklärt sind. Wenn hier zu viel Lärm ist, muss er beseitigt werden. Es ist eine Farce, wenn stattdessen mit Nutzungsverweigerung gedroht wird!
Wie sich herumspricht, sitzen Beobachter von Fernsehsendern ebenfalls im Sitzungssaal. Und, wie jetzt bekannt wurde, hat nun auch noch das Team von Mario Barth für seine Sendereihe die Absicht eines aufdeckenden Beitrages angekündigt.
Aber vielleicht kann das unterbleiben. Weil die Vernunft gesiegt hat und das Grundrecht Wohnen von den Behörden Akzeptanz findet. Die Bewohner sind noch keine „Wutbürger“.
Hinweis: Wenn heutzutage „Musterhäuser“ in Deutschland errichtet werden, sind sie i. d. R. schon von Beginn an als Wohnhäuser nach dem Ende der Musternutzung vorgesehen. Da könnte Burgwedel einmal mit einem Modernitätsbeispiel vorangehen.
11.02.2015
© Karl Wilhelm Goebel

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