Donnerstag, 5. Oktober 2017
Der verhängnisvolle historische Planungsfehler der Gemeinde
(Behörden: Dorf Großburgwedel, Landkreis Burgdorf, Landkreis Hannover, Gemeinde Burgwedel, Großraumverband Hannover, Stadt Burgwedel, Region Hannover...)
Die Kommune Burgwedel will auf der relativ kleinen Fläche im Nordwestzipfel des Stadtgebietes, um die es in der aktuellen Auseinandersetzung geht, erkleckliche Gewerbesteuer generieren. Und das selbst um den Preis sozialer Ungerechtigkeit.

Wenn hier eine (bedauerliche) Fehlbelegung entstanden ist, dann deshalb, weil in den 60er Jahren die Errichtung von Wohn-Musterhäusern in dem Gewerbegebiet (II) erlaubt wurde, obwohl die heutigen, bundesweiten, Erkenntnisse solche i n der Auswirkung dramatischen Planungsfehler (auch an anderen Orten) offenbaren. Überall ist handfester Pragmatismus vonnöten.

Fachleute wissen es: Die Genehmigungspraxis Wohn-Musterhäuser in Gewerbegebiete gibt es nicht mehr. Wohn-Musterhäuser dürfen nur noch in Wohngebieten erbaut werden, damit die Nachnutzung gesichert ist.
Den jetzigen Nutzern am Ort mit ihren, verwaltungsrechtlich behandelt, „falschen Häusern“ mit dem Hinweis auf eine veraltete Baugenehmigungs-Praxis von früher zu kommen und dort Räumung zu verlangen, spricht Aushebelung des Vertrauens in ein de facto Mischgebiet aber auch für soziale Missachtung dermateriell bedrohlich betroffenen Menschen.
Die städtische Verwaltung sollte für eine Aufhebung des Planungsfehlers sorgen. Am einfachsten geht das, indem für das Musterhausgebiet eine Mischnutzung nach § 6 BauNVO beschlossen wird, Dann ist der Fehler geheilt.
So einfach könnte das Leben sein.

© Karl Wilhelm Goebel
Mails bitte an:
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