Samstag, 16. April 2016
§ 103 StGB und Jan Böhmermann. Unglaublich.
Es gibt in unserer Demokratie einen Menschen, der im Öffentlich – rechtlichen Auftrag angeblich Satire betreibt. Manche seiner Zuseher mögen ihn ganz und gar nicht. Dennoch sind viele darüber entsetzt, zu erfahren, dass die GroKo - Bundesregierung, anstatt die Bestimmung, so schnell es denn geht, zu entsorgen, die hohe Erlaubnis erteilt, der Staatanwalt möge ermitteln… Nun hat ein Mainzer den „Schwarzen Peter“.

§ 103 StGB ist eine Vorschrift, die fein unterscheidet zwischen „gewöhnlichen Menschen“ und Staatsoberhäuptern. Letztere haben demnach das Recht, „Sonderverfolgungen“ gegen Beleidiger zu verlangen. Frage: Sind wir eine echte Demokratie oder ein Bananen - Land, indem man mit zweierlei Maß misst?

Ich möchte nicht beleidigend werden, bin aber nahe davor, denn für Deutschland hatte ich mit einer solchen Regierungsentgleisung wahrlich nicht gerechnet.

Nun lachen die US-Amerikaner schadenfroh über den Muff im sonst weltweit geliebten Deutschland. In der anderen Ecke lauert der VW-Skandal. Ja, Deutschland ist gründlich.

© Karl Wilhelm Goebel

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Guido Cantz, einer aus der Spaßmacher-Gilde
Von ihm kommt die deutliche Abgrenzung zu dem "Spaß", den sich Jan Böhmermann mit seinem Schmähgedicht leistete.
Cantz spricht es deutlich aus: Das war in Teilen keine Satire...und gar nicht lustig.

KWG

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