Montag, 18. April 2016
Apell zum Gewerbegebiet II von 1962 nach > 50 Jahren



Vor mehreren Generationen wurde das Gebiet nördlich der Raiffeisenstraße planungsrechtlich als Gewerbegebiet II im damaligen Bebauungsplan ausgewiesen. Es war größtenteils ein von Bauern nicht zu nutzendes, anmooriges, Gelände. (Andauernd nasser Standort)
Die Nutzungsänderung war eine Schlauheit der Herren Hoppenstedt und Schönhoff. Nach Aufschüttungen auf Kosten der Gemeinde konnte es bebaut werden. Unter anderem mit Wohnhäusern, so dass es sich heute de facto als Mischgebiet darstellt. Das heißt, hier wird seit Jahrzehnten gearbeitet und bis in jüngste Zeit unbeanstandet von Behörden gewohnt.
Verwaltungsrechtlich darf allerdings, was ein Blick in die „BauNVO“ offen legt, die „Funktion Wohnen“, so heißt es im Amtsdeutsch, nicht ausgeübt werden. Das ist die bürokratische Vorgabe aus einer Zeit, als man die Trennung zwischen Wohnen hier und Arbeiten da, noch für sinnvoll hielt. In Forschung, Lehre und moderner Städteplanung ist das sehr umstritten, weil so ein Gewerbegebiet ab Freitag – Nachmittag bis Montag durch Leerstand zum unerwünschten Diebstahlsparadies wird.

Man hätte ein derart weitreichendes Problem weiterhin nicht, wenn der Rat entschiede, das Gebiet soll nach § 6 der BauNVO der Mischnutzung dienen, was de facto seit Jahrzehnten Tatbestand ist und nicht nur formal nach § 8 der BauNVO als Gebiet für nicht störendes Gewerbe genutzt werden. Eine bürokratische Differenzierung.

Allen Beteiligten blieben Mühe, Schweiß, Angst und Not erspart.
Wir reden von Menschen, die hier seit Jahrzehnten ihre Arbeit und ihre Heimat haben.
Warum wird deren Ansinnen nicht erhört?

(c) kwg

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