Samstag, 1. März 2014
Großburgwedel: Wackelt die zentralörtliche Einzelhandelsfunktion?
klugschieters, 12:17h
Die von Alten- Straße wurde verkehrsrechtlich mit der Funktion einer „Fußgängerzone“ betraut, die allein wegen dieser Definition und der damit zusammenhängenden Schutzfunktion für „Geher“, weder hier noch anderenorts ungeteilte Zustimmung fand.
Eingerichtet wurden Fußgängerzonen meistens auf Wunsch des örtlichen Einzelhandels, der den „fahrenden Verkehr“ außen vor lassen wollte, damit die „Geher“ die Straßen ganzflächig für „Bummeln“ oder „Spaziergänge“ nutzen sollten. Ihren PKW stellten sie zuvor auf Parkplätzen in naher nur nicht zu weiter Entfernung ab. Seitens der Händler und Dienstleister verband sich damit die Hoffnung auf den eintretenden, lateralen Effekt guter Umsätze durch die „bummelnden“ Verbraucher für den dort i. d. R. teuer mietenden Einzelhandel. Das Konzept ging durchweg in Deutschland auf.
Für den Einwohner meistens unbemerkt:
Attraktive Voraussetzung zur Einrichtung einer Fußgängerzone war stets mindestens das Vorhandensein eines Einzelhandelsmagneten am Beginn und noch einmal auf einer Strecke von bis zu 500 m (fußläufig) ein weiteres attraktives Geschäft. In idealer Weise sollten die Scharen von Menschen in der Zone eine „Zugspannung“ empfinden. Hatte man am Anfang der Zone „Erlebnisse“, so konnte man sich weiter „ziehen“ lassen, weil am Ende ja noch ein Highlight als Ziel wartete. In Großburgwedel gab und gibt es das nicht.
Vor ca. 30 Jahren wurde am Ort zu den Fragen des Einzelhandels ein Gutachten von einer renommierten Beratungsgesellschaft eingeholt. Es wurde nicht wirklich beachtet. Inzwischen hat sich der Markt in weiten Bereichen verändert.
Längere Öffnungszeiten, neue Markthallenkonzepte, „Galerien“ und die Webshops verändern zusätzlich das Verbraucherverhalten. Die Menschen wollen Erlebnisse.
Die zentralörtliche Bedeutung eines Standortes ist essentiell. So erfüllt Großburgwedel nur noch in schwindenden Teilfunktionen die Anforderungen an ein Mittelzentrum, das in den einzelhandelsrelevanten Spannungsfeldern zu Burgdorf, Celle, Langenhagen, Isernhagen – Altwarmbüchen und Hannover seine Bedeutung wenigstens noch halten kann. Über die BAB ist der Ort gut nach außen angeschlossen. Hinzu kommt, der Hbf Hannover wird per Metronom in 13 Minuten erreicht, Celle in 12 Min. Umsatzabflüsse sind die Folge, Umsatzzuflüsse weniger.
In der Literatur wird seit langem die Unterscheidung von Sortimenten nach zentralörtlichem Bedarf und nichtzentralörtlichem Bedarf in der Weise diskutiert, welche Geschäfte „zentral“ angesiedelt werden sollten und welche nicht. Baumärkte haben z. B. in Fußgängerzonen nichts zu suchen.
Die planerische Gestaltung muss heutzutage vor allem sehr zukunftsorientiert erfolgen, denn eine lineare Fortschreibung aus der Vergangenheit ist auf vielen Gebieten nicht sinnvoll.
Die verkehrsrechtlichen Gegebenheiten sind von der Region zu verantworten. Für Radfahrer reicht eine Sicherheitsfahrspur nach der Forderung des hiesigen ADFC.
Burgwedel brauchte ein Gutachten, das nicht vom Einzelhande idominiert wird, sondern dessen berechtigte Interessen als kongruent mit den Interessen der Verbraucher und der Anlieger für diesen Standort betrachtet. Daraus ergeben sich i. d. R. auch die zentralörtlichen Verkehrsanforderungen. Es gibt dazu kompetente Fachleute die gegen Honorar für ein Einzelhandelskonzept der Stadt tätig würden. Es wäre gut investiertes Geld, bevor weitere Fehler festzustellen sind.
Ok. Hübsche Dekorationen fördern Emotionen, vor allem im Frühling. Die sind uns sicherlich ebenso wichtig, aber hier geht es doch wohl um viel mehr…Stimmt’s?
Samstag, 1. März 2014 © Karl Wilhelm Goebel
Eingerichtet wurden Fußgängerzonen meistens auf Wunsch des örtlichen Einzelhandels, der den „fahrenden Verkehr“ außen vor lassen wollte, damit die „Geher“ die Straßen ganzflächig für „Bummeln“ oder „Spaziergänge“ nutzen sollten. Ihren PKW stellten sie zuvor auf Parkplätzen in naher nur nicht zu weiter Entfernung ab. Seitens der Händler und Dienstleister verband sich damit die Hoffnung auf den eintretenden, lateralen Effekt guter Umsätze durch die „bummelnden“ Verbraucher für den dort i. d. R. teuer mietenden Einzelhandel. Das Konzept ging durchweg in Deutschland auf.
Für den Einwohner meistens unbemerkt:
Attraktive Voraussetzung zur Einrichtung einer Fußgängerzone war stets mindestens das Vorhandensein eines Einzelhandelsmagneten am Beginn und noch einmal auf einer Strecke von bis zu 500 m (fußläufig) ein weiteres attraktives Geschäft. In idealer Weise sollten die Scharen von Menschen in der Zone eine „Zugspannung“ empfinden. Hatte man am Anfang der Zone „Erlebnisse“, so konnte man sich weiter „ziehen“ lassen, weil am Ende ja noch ein Highlight als Ziel wartete. In Großburgwedel gab und gibt es das nicht.
Vor ca. 30 Jahren wurde am Ort zu den Fragen des Einzelhandels ein Gutachten von einer renommierten Beratungsgesellschaft eingeholt. Es wurde nicht wirklich beachtet. Inzwischen hat sich der Markt in weiten Bereichen verändert.
Längere Öffnungszeiten, neue Markthallenkonzepte, „Galerien“ und die Webshops verändern zusätzlich das Verbraucherverhalten. Die Menschen wollen Erlebnisse.
Die zentralörtliche Bedeutung eines Standortes ist essentiell. So erfüllt Großburgwedel nur noch in schwindenden Teilfunktionen die Anforderungen an ein Mittelzentrum, das in den einzelhandelsrelevanten Spannungsfeldern zu Burgdorf, Celle, Langenhagen, Isernhagen – Altwarmbüchen und Hannover seine Bedeutung wenigstens noch halten kann. Über die BAB ist der Ort gut nach außen angeschlossen. Hinzu kommt, der Hbf Hannover wird per Metronom in 13 Minuten erreicht, Celle in 12 Min. Umsatzabflüsse sind die Folge, Umsatzzuflüsse weniger.
In der Literatur wird seit langem die Unterscheidung von Sortimenten nach zentralörtlichem Bedarf und nichtzentralörtlichem Bedarf in der Weise diskutiert, welche Geschäfte „zentral“ angesiedelt werden sollten und welche nicht. Baumärkte haben z. B. in Fußgängerzonen nichts zu suchen.
Die planerische Gestaltung muss heutzutage vor allem sehr zukunftsorientiert erfolgen, denn eine lineare Fortschreibung aus der Vergangenheit ist auf vielen Gebieten nicht sinnvoll.
Die verkehrsrechtlichen Gegebenheiten sind von der Region zu verantworten. Für Radfahrer reicht eine Sicherheitsfahrspur nach der Forderung des hiesigen ADFC.
Burgwedel brauchte ein Gutachten, das nicht vom Einzelhande idominiert wird, sondern dessen berechtigte Interessen als kongruent mit den Interessen der Verbraucher und der Anlieger für diesen Standort betrachtet. Daraus ergeben sich i. d. R. auch die zentralörtlichen Verkehrsanforderungen. Es gibt dazu kompetente Fachleute die gegen Honorar für ein Einzelhandelskonzept der Stadt tätig würden. Es wäre gut investiertes Geld, bevor weitere Fehler festzustellen sind.
Ok. Hübsche Dekorationen fördern Emotionen, vor allem im Frühling. Die sind uns sicherlich ebenso wichtig, aber hier geht es doch wohl um viel mehr…Stimmt’s?
Samstag, 1. März 2014 © Karl Wilhelm Goebel
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klugschieters,
Sonntag, 2. März 2014, 20:26
und der Zugang für Paketversender?
Hallo,
nicht zu vergessen, dass ein Paketdienst (DHL) sich in der Fußgängerzone befindet. Ich möchte die Person sehen, die ein Paket welches 31,5 kg wiegen kann, zu Fuß dort hin bringt. Entweder sollte DHL (die Post) eine Zufahrt und eine Annahmestelle auf der Rückseite bauen, oder die Zufahrt durch die Fußgängerzone muss gestattet werden.
Schönes Wochenende
Ingo
nicht zu vergessen, dass ein Paketdienst (DHL) sich in der Fußgängerzone befindet. Ich möchte die Person sehen, die ein Paket welches 31,5 kg wiegen kann, zu Fuß dort hin bringt. Entweder sollte DHL (die Post) eine Zufahrt und eine Annahmestelle auf der Rückseite bauen, oder die Zufahrt durch die Fußgängerzone muss gestattet werden.
Schönes Wochenende
Ingo
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