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Freitag, 1. Dezember 2017
klugschieters, 18:01h
Wohnhäuser teilweise mit Leerstand im Gewerbegebiet II
In den Siebziger Jahren unter der Ägide von BM Dr. Carsten Hoppenstedt und Gemeindedirektor Schönhoff, noch im Landkreis Burgdorf, wurde die heute – fast fünfzig Jahre später – die verhängnisvolle Entscheidung getroffen, damals mangels sonstiger Nachfrage nach den ausgewiesenen Gewerbegrundstücken auf der anmoorigen Wiese, dem späteren Gewerbegebiet II, den Bau von Wohn - Musterhäusern zu gestatten. Weil sich diese Verwaltungslösung überall in Deutschlandland als nicht realitätsnah entlarvte, wird dieser Genehmigungsweg seit Jahren nicht mehr beschritten, wie aus berufenem Munde verlautet. Heute werden Wohn – Musterhäuser nur noch in Wohngebieten erlaubt. Das sichert die konfliktfreie Nachnutzung.
In Großburgwedel haben eine Reihe von (früheren) Unternehmern in Grundstücke und Gebäude erheblich investiert, doch gibt es heute (Computerzeitalter) keine Nachfrage nach Häusern, wenn dort nicht zeitgemäß richtig, Arbeiten und Wohnen (Heimarbeitsplatz) erlaubt ist.§ 8der BauNVO erlaubt das Wohnen jedoch nicht. Deswegen bedarf es einer modernen Entscheidung des Rates: Umwidmung nach § 6 BauNVO für zwei inselartige Räume im Gebiet mit nur Wohnhäusern stehen.
Was sich sonst in dem Gebiet abzeichnet, fördert das Image von Burgwedel nicht. Denn man kann leicht die Prognose wagen, dass dort bald Schrottimmobilien stehen, weil massenweise Leerstände und dann auch abschreckende Verwahrlosungen drohen.
Andererseits wären dort sog. „Werkswohnungen“ ideal, denn es gibt nicht wenige Zeitgenossen, die gerne nicht so weit von der Arbeitsstätte entfernt wohnen wollen, weil sie das Pendlerdasein satt haben.
Der Rat der Stadt behindert leider diese Entwicklung auf subtile Art und Weise. Übrigens: Heimarbeitsplätze, Symbol für unsere Zukunft, sind dort leicht zu realisieren. Und behindertengerecht sind die meisten Häuser auch noch. Tun wir was für das Image von Burgwedel.
© Karl Wilhelm Goebel
In den Siebziger Jahren unter der Ägide von BM Dr. Carsten Hoppenstedt und Gemeindedirektor Schönhoff, noch im Landkreis Burgdorf, wurde die heute – fast fünfzig Jahre später – die verhängnisvolle Entscheidung getroffen, damals mangels sonstiger Nachfrage nach den ausgewiesenen Gewerbegrundstücken auf der anmoorigen Wiese, dem späteren Gewerbegebiet II, den Bau von Wohn - Musterhäusern zu gestatten. Weil sich diese Verwaltungslösung überall in Deutschlandland als nicht realitätsnah entlarvte, wird dieser Genehmigungsweg seit Jahren nicht mehr beschritten, wie aus berufenem Munde verlautet. Heute werden Wohn – Musterhäuser nur noch in Wohngebieten erlaubt. Das sichert die konfliktfreie Nachnutzung.
In Großburgwedel haben eine Reihe von (früheren) Unternehmern in Grundstücke und Gebäude erheblich investiert, doch gibt es heute (Computerzeitalter) keine Nachfrage nach Häusern, wenn dort nicht zeitgemäß richtig, Arbeiten und Wohnen (Heimarbeitsplatz) erlaubt ist.§ 8der BauNVO erlaubt das Wohnen jedoch nicht. Deswegen bedarf es einer modernen Entscheidung des Rates: Umwidmung nach § 6 BauNVO für zwei inselartige Räume im Gebiet mit nur Wohnhäusern stehen.
Was sich sonst in dem Gebiet abzeichnet, fördert das Image von Burgwedel nicht. Denn man kann leicht die Prognose wagen, dass dort bald Schrottimmobilien stehen, weil massenweise Leerstände und dann auch abschreckende Verwahrlosungen drohen.
Andererseits wären dort sog. „Werkswohnungen“ ideal, denn es gibt nicht wenige Zeitgenossen, die gerne nicht so weit von der Arbeitsstätte entfernt wohnen wollen, weil sie das Pendlerdasein satt haben.
Der Rat der Stadt behindert leider diese Entwicklung auf subtile Art und Weise. Übrigens: Heimarbeitsplätze, Symbol für unsere Zukunft, sind dort leicht zu realisieren. Und behindertengerecht sind die meisten Häuser auch noch. Tun wir was für das Image von Burgwedel.
© Karl Wilhelm Goebel
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