Freitag, 1. März 2019
Niedriglohn – Sektor mit Folgen
Das deutsche Versorgungssystem für das Alter stellt Arbeitszeit und persönliche Lohnhöhe in den Mittelpunkt der Berechtigung. Bei vielen alt gewordenen Arbeitnehmern ergibtlt sich nach der Verrentung, dass der Berechtigte mit dem Renteneinkommen selbst auf aakzeptierten niedrigem Level nicht leben kann, weil seine Einnahmen zur Deckung des anerkannten Mindestbedarfs nicht ausreichen.

Ist es so, dass der Arbeitnehmer bei Vermeidung von Arbeitslosigkeit dem Niedriglohn “zustimmt“ und damit sicherlich eigene Altersarmut hinnimmr? Das darf nicht sein.

Wenn der Mindestlohn aus Marktgründen nicht erhöht werden kann, sollten von der Gesellschaft summarisch Rücklagen aufgebracht werden, um der späteren Sozialbelastung wirksam zu begegnen.
Sofern das nicht geschieht, verschieben wir die Lasten auf kommende Generationen.
Das ist unmoralisch, mindestens.
© KWG

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