Montag, 4. März 2019
Aberkennung der Staatsangehörigkeit?
Allein die Kondition, wenn er oder sie noch eine zweite Staatsangehörikeit besitze, werde ihm die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wird das deutsche Verfassungsgericht auf den Plan befördern...
Eine verfassungsfeste Lösung sähe anders aus.
Unsere Ministerialbürokratie wird es wissen.

(c) KWG

PS: Oder ist das ein Kanevalsscherz?

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