Freitag, 29. September 2017
Zwei Besonderheiten im Gewerbegebiet II
Laien benennen Gewerbegebiete häufig „Industriegebiete“, was im Falle des Gewerbegebietes II in Großburgwedel ganz falsch ist. Erlaubt war und ist nicht einmal jedes „Gewerbe“. Das wissen nur Wenige. Fakt ist: Dort ist nur „nicht wesentlich störendes Gewerbe“ nach § 8 BauNVO erlaubt. Es gibt jedoch dem äußeren Anschein nach “störendes Gewerbe“. Das zu prüfen ist Aufgabe der Baupolizeibehörde, der Region Hannover. Ein prüfender Regions - Außendienst ist für den Job vor Ort berufen und schon tätig.

Wenn und wo nur nichtstörendes Gewerbe ausgeübt werden darf und auch nur ausgeübt wird, lässt sich in der (ruhigen) Nachbarschaft gut wohnen, weil es kaum bis keine Störungen für die „Funktion Wohnen“ gibt.

Bisher wurde zum Leidwesen der Wohner begonnen, im Gebiet zu prüfen, wer dort wohnt, denn das ist nach § 8 BauNVO grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Reihe von Einwohnern erhielt schon deftige Gebührenbescheide. .

Es sind zwei Gruppen von Verwaltungsrechtsverstößen gegeben:
• Wohnen: Nicht erlaubt
• Betrieb von störendem Gewerbe: Nicht erlaubt.
Die Baupolizei (Region) hat in Großburgwedel, Gewerbegebiet II noch viel zu tun.
© Karl Wilhelm Goebel

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