Montag, 13. Juli 2015
Gegen die Enteignung im de fakto Mischgebiet Nord- West.
Schadenssumme ca. 7 Mio. €

Der 1962 durch einen Flächennutzungsplan zum „Gewerbegebiet II“ erklärte, anmoorige Acker, wurde damals für die Landeigentümer zum Geschäft. Nun entspricht die Haltung der Stadtverwaltung einer Enteignung der angesiedelten Kleinstgewerbetreibenden: Ihre relativ teuer erworbenen Grundstücke und Häuser sind wertlos, wenn die damaligen Musterhäuser nicht bewohnt werden dürfen. Wenn die Häuser entfernt wären, was da vielleicht an Grundstückswert noch bliebe, ginge durch Abbruch- und Entsorgungskosten und die teure Räumung der Gebäude verloren. Die meisten Besitzer wären „arm“, vermögenslos. Sie, ca. 80 Personen, müssten bei der Gemeinde Wohngelder auf Kosten der hiesigen Steuerzahler für annähernd 3000 qm (anderen) Wohnraum, der örtlich nicht vorhanden ist, beantragen. Eine Posse? Ja.

Da kann man doch den betroffenen Burgwedelern ein Angebot machen:

Es sind ca. 3000 qm Wohnfläche im Gesamtwert von ca. 4,5 Mio € zuzüglich 2,5 Mio € für den Grund. Insgesamt geht es für die entschädigende Stadt um ca. 7 Mio. €. + Notarkosten und Grunderwerbssteuer. Dann wäre sie das selbst gebackene Problem los.

© Karl Wilhelm Goebel

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