Freitag, 31. Oktober 2014
Verwaltungsdeutsch:
Gemischte Raumnutzung im Nord – Westen der Stadt!

Hier soll nicht politisch in Schwarz oder Weiß geredet , sondern der Versuch einer echten Aufklärung gemacht werden:

In einem Gewerbegebiet (hier seit den 70er – Jahren, oder früher?) gilt nach § 8 (1) der BauNVO, dass „Lärmmacher“ nicht zugelassen sind. Deshalb kann es zwischen Wohnnutzern und „gewerblichen Nutzern“ keine tatsächlichen Nutzungsdifferenzen geben.

Derartige Lärmlasten wurden in den vergangenen 40 – 50 Jahren, außer früher von der BAB, auch nirgends entdeckt, wenn man von nachbarschaftlichen Meinungsverschiedenheiten, die überall vorkommen, einmal absieht.

Weil die Stadtverwaltung in Kenntnis der soeben erwähnten Vorschrift die „Krachmacher“ zur Ansiedlung nicht zuließ, scheint es wohl konsequenter Weise keine Bedenken gegeben zu haben, dort das „Wohnen“ zu dulden. Abgesehen davon sind die Bürger von heute emanzipiert genug, individuell zu wissen, auf was sie sich bei einer kleinräumlichen Wohnortwahl einlassen.

Jedenfalls errichtete man in dem Gebiet mehr als 20 teuer ausgestattete Wohnhäuser, doch wohl nicht, weil sie ideal für „Gewerbe-Betriebe“ sind. Im Gegenteil. Das bemerkt heute jeder Verkaufswillige:
Wer möchte 2014 schon ein perfektes, teures, Wohnhaus für einen „Gewerbebetrieb“?

Andererseits fehlt in der Kommune Burgwedel heute mit ihren exorbitant vielen neuen Arbeitsplätzen bezahlbarer Wohnraum für jene Arbeitnehmer - Kreise, die Höchstmieten nicht aufzubringen wissen.

Es herrscht Zuzugsdruck. Denn immer mehr Firmen schätzen Burgwedel, vor allem wegen seines BAB – Anschlusses. Firmen wurden und werden angesiedelt.

Außerdem:
Die vorhandenen, aktiven, Unternehmen im Nordwesten der Stadt - nördlich der Raiffeisenstr. -haben, so man hört, keine Einwände gegen die (nur) verwaltungsmäßige „Umnutzung“ in ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO. Im Gegenteil. Sie stimmen gerne zu, weil die Zeiten sich in den vergangenen 50 Jahren verändert haben und die Vorteile einer gemischten Nutzung für alle Beteiligten, auch für die Stadt bei Vermeidung von „Schrottimmobilien“, auf der Hand liegen.

In Holland und Dänemark sind die Erfahrungen gerade mit dieser modernen, nachindustriellen, Mischnutzung und dem harmonischen Nebeneinander positiv. Die zeitgeistige Art des Zusammenlebens und Zusammenwirkens ist im Computerzeitalter und dem verbreiteten Outsourcing von Arbeitsplätzen zukunftsfähig, wie es z. B. die Flächen in Gelsenkirchen und Duisburg nicht sind.

Sich heute, ca. 50 Jahre später, auf altertümliche Formalien (Flächen-Nutzungspläne aus den 60ern und 70ern) zu berufen, ist schon eine typisch deutsche Verwaltungsfarce.

Niemand hat sich, weder von der Stadtverwaltung noch von der Region Hannover, (die Region ist nur beauftragter Aufseher für die Städte und Gemeinden) daran gestört, dass im Gebiet seit Jahrzehnten de facto und für jedermann sichtbar „gemischt genutzt“ wird. Abgesehen davon gibt es Bestandsschutz für die jahrzehntelange, tatsächliche, Nutzung.

Jetzt vielleicht sozial so zu tun, als müsste den hier wohnenden (auch älteren) Menschen eine Art von Altenteilerwohnen, wie auf dem Bauernhof (oder - peinliche Vorlage: Würmsee!), eingeräumt werden, ist nicht zielführend und kann nicht im Interesse der städtischen Gemeinschaft sein.

Die Nutzer des Gebietes haben die Region Hannover nicht gerufen, um hier Unruhe zu stiften und einen Formalismus durchzusetzen, womit diese sich in die Gemeinderechte nach § 28 2. des GG einmischen. Die Bewohner und Raumnutzer fordern, wie es im Gesetz heißt, für Burgwedel:

GG Art. 28.2.: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ... in eigener Verantwortung zu regeln...“

Eine solche Entscheidung sollte über Parteigrenzen hinweg kurz-, mittel- und langfristig alle Betroffenen zufriedenstellen.
Freitag, 31. Oktober 2014

© Karl Wilhelm Goebel
E-Mail bitte an info@goebelberatung.de

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