Dienstag, 13. Mai 2014
Gründung einer Bürgerinitiative(BI) im Gebiet Burgwedel Nord - West?
In der Gaststätte Bey's, Tennishalle, trafen sich am vergangenen Freitag weit mehr als 20 Bürger/Innen um über ihr gemeinsames, bürgerschaftliches Vorgehen im Rahmen einer BI zu beraten und zu beschließen.

Vorgeschichte:
In dem Raum nördlich der Raiffeisenstraße und westlich der Bissendorfer Straße existieren Gewerbebetriebe neben insgesamt mehr als 30 Wohnhäusern von guter Qualität. In ihnen wohnen zumeist Menschen, die aus guten Gründen die Nachbarschaft „Arbeiten“ nicht als störend empfinden. Sie folgen damit einem europaweit zu beobachtenden Trend, eine Stellungnahme des Berliner Bauministeriums liegt hierzu vor, der unter Vermeidung von Rush - hour, Verkehrslast, Parkproblemen, Umweltschäden und Zeitgewinn, die aus der Zeit der Industrialisierung stammende Plantrennung zwischen „Arbeiten“ hier und „Wohnen“ da als völlig überholte, vorväterliche Planvorgabe für eine sog. „Flächennutzung“ ansehen.

Aktuelle Aktionen:
Einige Bürger erhielten, in Salamitaktik, von der Region Hannover Schreiben, in denen sie auf formelle Tatbestände hingewiesen werden. Ihnen wurde und wird gesagt: Sie sollten ihre Wohnberechtigung nachweisen, denn das Gebiet sei ein Gewerbegebiet nach § 8 der BauNVO. Für die Mehrheit der Bevölkerung stellt sich das Gebiet, s. auch Google earth, so aber nicht dar, denn seit 40 Jahren wird dort gewohnt, im Beamtendeutsch, das “Wohnen“ zugelassen. Aufregungen und Empörungen sind heute die Folge.

Verwaltungshintergründe:
Die Region Hannover ist als Bauaufsichtsorgan, das von seinen „untergebenen“ Städten und Gemeinden die Einhaltung der offiziellen, in diesen Fällen wohl das Vorgehen nach den selbst verabschiedeten Planvorgaben verlangt. Und: Die Stadt Burgwedel hat vermutlich tatsächlich in den 70ern „Gewerbegebiet“ beschlossen. Nun soll getreu dieser papiernen Form auch die Wirklichkeit gefälligst 40 Jahre später vorhanden sein. Doch die sieht, siehe oben, ganz anders aus. Längst gilt Gewohnheitsrecht.

Allein zwanzig der Häuser wurden, obwohl nach § 8 der BauNVO nicht zulässig, als sog. „Wohnmusterhäuser“ errichtet.

Erfordernis und Zufriedenheit der Bürger:

Der Herr Bürgermeister und die Damen und Herren des Stadtrates – am sinnvollsten parteiübergreifend - mögen beschließen, aus dem „Gewerbegebiet“ nach § 8 soll ein „Plan - Mischgebiet“ nach § 6 werden. In der Realität ist es schon vorhanden.

Nachbargemeinde Isernhagen:
Exakt in dieser Form der Umnutzung hat die Gemeinde Isernhagen eine ähnliche Problematik längst für das Gebiet „Wienkamp“ in Isernhagen FB organisiert.

Viele der angesiedelten, Gewerbesteuer einbringenden, Firmen finden den „gemischten Zustand“ sogar erstrebenswert, wenn auf diesem (preiswerten) Verwaltungsweg das Gebiet weiterhin auch am Wochenende belebt ist.

Die betroffenen Bürger fordern von der Region Hannover auch nach der Wahl des Regionspräsidenten am 25. Mai 2014 ein größeres Zeitfenster. Was hier über 40 Jahre nicht verwaltungsgerecht gemacht wurde, kann nicht in Wochen beseitigt werden.

Nötigenfalls wollen die Bürger und Unternehmer des Gebiets eine tatkräftige Bürger-Initiative gründen. Stuttgart 21 lässt grüßen.

Dienstag, 13. Mai 2014
© Karl Wilhelm Goebel

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