Donnerstag, 22. Mai 2014
RTL – Fernsehen NieSa., 22.5.2014, 18.00 h „Burgwedel Nord – West“
Leider wurde das Problem nicht komplett beleuchtet. Herrn Jagau wäre zu entgegnen:
„In einem Gewerbegebiet sind nach § 8 der BauNVO „Lärmmacher“ ohnehin nicht zugelassen.“ Deshalb kann es hier keine Divergenzen geben. Es ist nur „Gerede“. Abgesehen davon, solche Lärmlasten wurden in den vergangenen 40 Jahren im Zeitalter der schwindenden Industrie im Gebiet nirgends gesichtet.

Stattdessen errichtete man mehr als 20 Wohnhäuser, doch wohl nicht, weil sie ideal für „Gewerbetreibende“ sind. Im Gegenteil. Das bemerkt heute jeder Verkaufswillige, wenn er die "Gewerbeimmobilie", sein Wohnhaus, auf dem Markt, der keiner ist,anbietet.

Andererseits fehlt in der Kommune Burgwedel mit ihren exorbitant vielen Arbeitsplätzen bezahlbarer Wohnraum für jene Wohnungssuchende, die Höchstmieten nicht aufzubringen wissen. Denn immer mehr Firmen schätzen Burgwedel in der Region Hannover vor allem wegen seines direkten BAB 7 – Anschlusses. Sie wurden und werden angesiedelt oder suchen den Standort selbst.

Das führt - nebenbei - zu einer steigenden Wohnnachfrage, die kurzfristig in dem in Rede stehenden Gebiet über die vorhandenen Wohnhäuser teilweise zu befriedigen wäre.
Außerdem:
Die aktiven Unternehmen haben mehrheitlich keine Einwände gegen eine Umnutzung in ein Mischgebiet. Im Gegenteil. Sie stimmen gerne zu, weil die Vorteile einer gemischten Nutzung für alle Beteiligten auf der Hand liegen. Was in Isernhagen FB mit dem "Wienkamp" ging, geht auch hier.
(Abgesehen davon wäre auch noch zu fragen, ob damals ein (falscher) Plan hätte überhaupt verabschiedet werden müssen...)

In Holland und Dänemark sind die Erfahrungen gerade mit dieser modernen, nachindustriellen, Nutzung und dem harmonischen Nebeneinander positiv. Die moderne Art des Zusammenlebens und Zusammenwirkens ist im Computerzeitalter und dem verbreiteten Outsourcing von Arbeitsplätzen zukunftsfähig, wie es z. B. die Brachflächen in Gelsenkirchen und Duisburg nicht sind.

Sich heute, 40 Jahre später, auf altertümliche Formalien zu berufen, ist eine Farce.

Niemand hat sich, weder von der Stadtverwaltung noch von der Region Hannover, diese als „Aufseher“, daran gestört, dass im Gebiet seit über 40 Jahren de facto für jedermann sichtbar und bei der Behörde nicht kritisiert, jedoch säuberlich erfasst, „gemischt genutzt“ wird. Abgesehen davon gibt es Bestandsschutz für die jahrzehntelange, tatsächliche, Nutzung.

Jetzt so zu tun, als müsste den hier wohnenden (auch älteren) Menschen eine Art von Altenteilerwohnen, wie auf dem Bauernhof, eingeräumt werden, ist nicht zielführend und kann nicht im Interesse der Grundstückseigentümer sein.

Die Nutzer des Gebietes haben die Region Hannover nicht gerufen, um hier Unruhe zu stiften und einen Formalismus durchzusetzen, womit sie sich in die Burgwedeler Gemeinderechte nach § 28 2. des GG einmischen. Die Bewohner und Raumnutzer fordern, wie es im Gesetz heißt, für Burgwedel:

„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ... in eigener Verantwortung zu regeln...“

Und das ist, so man sieht, bisher geschehen. Wohl doch nicht zur Zufriedenheit der Region Hannover?

Donnerstag, 22. Mai 2014
© Karl Wilhelm Goebel
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Unterstützende Demo beim Bürgerkönigsschießen
Nicht genug, wenn kaum ein Tag vergeht, in welchem die IG Burgwedel Nord – West mit ihrem „gemischten Verwaltungsanliegen“ auf einem der Fernsehkanäle erscheint.
Gestern, am 20.Mai, beteiligte sich eine Abordnung der IG am Umzug zum Bürgerkönigsschießen. So mancher Teilnehmer und etliche Zuschauer waren doch überrascht, dass es sich hier um ein „öffentliches Anliegen“ handelt, wenn Familien nach Salamitaktik von der Region Hannover bedrängende Verwaltungsbriefe (und nur das sind sie!) zur Einhaltung von unpassenden Vorschriften mit existenziellen Androhungen entgegennehmen müssen.
Fakt ist, viele Einwohner, gewohnt zu denken, „die da oben“ machten schon alles richtig, mögen sich nicht vorstellen, dass der Regionspräsident Jagau in einer der Fernsehsendungen Recht hatte, als er meinte, die Stadt könne und dürfe doch den „B-Plan“ ändern und schon wären die Probleme aus der Welt geschafft. Ach?
Neue Perspektiven tun sich darüber hinaus auf, wenn wir dem Tipp des Anwaltes Götz Mehring, Hannover, folgen, der darauf hinwies, es gebe einen „passiven Bestandsschutz“.
Wir gönnen den Verwaltungen wieder ihre Ruhe, sobald sie den z. T. 40-jähigen Verzögerungen abgeholfen haben. Aber bis dahin bleiben wir misstrauisch und ebenso wachsam.
Dessen ungeachtet:
Die Beteiligung am Bürgerkönigsschießen sollte kein geheimer Hinweis auf eine hiesige Militarisierung sein. Ganz anders als in den USA.
Hier sind alle (noch) friedlich.
Donnerstag, 22. Mai 2014
© Karl Wilhelm Goebel
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