Mittwoch, 20. Februar 2019
Art. 140 GG - Neue Ehe im katholischen Krankenhaus
Wenn ein konfessionell orientiertes Krankenhaus seinen Chefarzt kündigen darf, weil er nach Scheidung von seiner Frau eine neue Ehe eingeht, so ist die Eheschließung ein sozialer Vorgang, wie er im Lande Tag für Tag stattfindet. Ist der Bräutigam jedoch bei einem „Katholischen Krankenhaus“ unter Vertrag, wird ihm gekündigt.
In unserem Land ohne Staatskirche darf das nicht sein. So entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der Kampf durch die Instanzen ist mühsam und teuer. Deshalb sei dem Chefarzt Dank, durch seinen Prozess einen Präzedenzfall geschaffen zu haben.
Wir dürfen das so verstehen: In unserer Gesellschaft darf niemand trotz Kirchenprivileg benachteiligt werden. Gut so.
© Karl Wilhelm Goebel

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