Sonntag, 8. Dezember 2019
Gewerbegebiet II - orange: Hier wird gewohnt


Für dieses Gebiet gilt die Vorschrift § 8 BauNVO.Hiernach wird Allgemeines Wohnen nicht gestattet. Das wäre nur der Fall, wenn § 6 BauNVO Geltung hätte.

Der kleine Verwaltungsfehler kann korrigiert werden. Über eine Abstimmung im

STADTRAT.

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