Freitag, 2. November 2018
Wohnhäuser im Gewerbegebiet. Darf das sein? Nein!
Im bürokratischen Deutschland darf man nicht wohnen, wo es einem gefällt. Wohnen ist nur in Wohngebieten erlaubt und arbeiten im Gewerbegebiet. Wenn jedoch wie hier im Gewerbegebiet II mehr als 20 Wohnhäuser stehen, darf der Besucher Iinteressent) nicht etwa annehmen, hier dürfe gewohnt werden. Deswegen muss er einen Rechtskundigen bezahlen, der ihm sagt, was in dem Gebiet „funktioniert“ und was nicht.

Hat eine Gemeinde (s. Art. 28 (3) GG) fälschlich zugelassen, dass in einem Gewerbegebiet fast zwei Dutzend Wohnhäuser als Wohn-Musterhäuser errichtet wurden, so heißt das nicht, dass diese im Verkaufsfalle zum Wohnen genutzt werden dürfen. Wäre es von der Logik her nicht richtig, man würde die Errichtung der Wohn-Musterhäuser erst gar nicht gestatten, um mit der Nachnutzung, wie man von der Region Hannover hört, nur Verwaltungsschwierigkeiten zu haben? Ja, sagt die Region. Heute gäbe es das alles nicht mehr. Die Zustimmungen damals kamen vom nicht mehr existierenden Landkreis.

Nun sitzen die Erwerber der Wohnhäuser im Gewerbegebiet in der Falle: Sie dürfen – und die etwaigen Käufer auch nicht – ihr kleines Wohnhaus - Eigentum lt. VO nicht zum Wohnen (und arbeiten) nutzen, weil, wo die Verwaltung einmal „Gewerbe“ geschrieben hat, da muss auch (nur) Gewerbe drin sein.

Nur keiner sagt, welches Gewerbe in den heute teilweise schon leer stehenden Wohnhäusern ausgeübt werden soll…Sagen sie es besser nicht…Rotlicht ist nicht erlaubt.

Burgwedel ist noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen. Deshalb weiß man hier auch nicht, dass Büros von heute ziemlich klein sind. Ein paar Sticks, ein Tablett. Fertig. Wozu, wie früher, ein ganzes Haus? Warum, fragen Sie? Keiner weiß es. In Deutschland herrscht eben der Bürokratius. Ohne Vernunft.

© KWG

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