Mittwoch, 8. August 2018
Um was geht es eigentlich im Gewerbegebiet II?
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Nach der deutschen BauNVO ist gem. § 8 das Wohnen in dem betreffenden Gebiet nicht erlaubt. Wohl aber, wenn dort § 6 für gültig erklärt wird.

Im äußersten Westen dominieren ca. 20 Wohnhäuser. Friedlich dazwischen existiert die Autofirma Gieseke mit einem Nicht-Wohngebäude. Dicht daneben hat die Firma Labortechnik noch eine Lagerhalle.

Heute würde die Region Hannover das Errichten von Wohnmusterhäusern nur noch in Wohngebieten gestatten. Dadurch werden Nutzungskonflikte von vorneherein vermieden. Da die Wohnhäuser in westlichen Raum in der Überzahl sind, muss dort eigentlich nach höherer Rechtsprechung eine Umwidmung in „Mischgebiet“ vollzogen werden. Dann wäre das seit über 40 Jahren praktizierte Wohnen verwaltungsrechtlich tadellos.

Der Rat der Stadt kann es selbständig richten. Ob sie es tun?

© KWG

(Orange: Hier wird seit Jahrzehnten gewohnt. A, B,= Wohnhäuser, C = nur Wohnen)

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