Montag, 18. Januar 2016
Keiner spricht es aus: Landfriedensbruch nach §§ 125, 125 a StGB
Am 1. Januar 2016 erwachte Deutschland, zuerst in der Feierhochburg „Kölle“ in Alpträumen über aggressive Männer mit fremden Umgangsformen, in Gewalt, dargestellter Missachtung von Frauenwürde in Wort und Tat, in Bedrohung und versuchter Vergewaltigung beim Kesseltreiben von Frauen in die Hilflosigkeit. Euphemistisch „Tänzchen“ genannt.

In Wahrheit waren die Tatbestände des Landfriedensbruchs erfüllt. Heute, Wochen später, scheuen sich öffentlich Diskutanten immer noch, zu benennen, was da passiert ist:

Es war Kriegsbeginn in einer neuen Form. Zuständige Abwehr ist dafür weder der Ortspolizist noch die Provinz- bzw. Landespolizei. Diese harmlosen Uniformträger können damit nicht umgehen.

Welcher Ort in Deutschland wäre in dieser Nacht qualifiziert geschützt gewesen? Keiner. Denn seit fast 50 Jahren gab es auf deutschen Straßen und Plätzen keine gemeinschaftlich organisierten Vorfälle. Wir müssen sowohl Asylanten als auch allen sonstigen Gästen deutlich machen, wie unser Gemeinwesen(!) , unser Staat, diesen „Bullen“-Auftrieb bewertet:

Als kriegsähnliches, aggressives Treiben mit heftigsten Straffolgen für die Akteure.

Vielleicht wäre das eine Aufklärungsaufgabe für unsere Verteidigungsministerin. Der Frieden wurde von diesen Männern gebrochen. Redet doch mal drüber.

© Karl Wilhelm Goebel

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