Freitag, 15. Januar 2016
Merkel vermischt Asyl mit „Integration“. Dänen machen es richtig.
Wer nachgewiesen aus einem Kriegsgebiet kommt, hat in einem der Staaten, welche die Genfer Menschenrechtskonvention unterzeichneten, einen definierten (!) Anspruch auf Internierung (und nicht mehr!) in dem Gastland. Die Herkunft aus dem Kriegsgebiet ist – logisch - nachzuweisen.

Internierung ist ein Interimsvorgang, der endet, wenn die auslösenden Bedingungen (Krieg) weggefallen sind.

Kein Staat muss für Internierungslager Wohnungsbau betreiben. Von notwendiger „Integration“ kann bei politisch Verfolgten überhaupt keine Rede sein. Die Menschen suchen (nur) einen sicheren Lager- und Überlebensplatz während des Krieges in ihrem Heimatland. Sie gehen schließlich wieder zurück. Die Dänen machen es mit ihrer Haltung richtig.

Weshalb entgegen der internationalen Rechtslage in Deutschland von „Integration“ geredet wird, ist eine fatale Irreführung. Oder tricksen unsere „Oberen“ herum, indem sie auf diesem Weg der Genfer Konvention in Wahrheit einen Zuzug unqualifizierter Arbeitnehmer wollen? In der FAZ heißt es heute, dass nur wenige Menschen aus dem Kriegsgebiet höhere Qualifikationen besitzen.

Forderung:
1. Saubere Erfassung der Asylsuchenden. Schaffung von Internierungscamps für diese.
2. Integrationswillige sind Zuwanderer und ein ganz anderes Thema. Die sollten wir nach unserem Anforderungsprofil auswählen.

© Karl Wilhelm Goebel

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