Mittwoch, 26. Oktober 2016
EU – 28 Länder nur fast einig. Ein systemischer Fehler
Mit effizienter Verwaltungsarbeit in Europa hat es wenig zu tun , wenn bestimmte Verträge mit anderen Ländern nur bei vorbehaltloser Zustimmung aller 28 Länder verbindlich werden . Im Modus der Einstimmigkeit existiert eine illusorische Anforderung. Denn wo in der Welt, außer in Diktaturen, gelingt es, einhundert Prozent Ja-Stimmen zu einem beliebigen Thema zu erreichen?

Wir kennen einfache Mehrheit, absolute Mehrheit, Zwei-Drittel- bis Drei-Viertel-Mehrheit. Je nach Tragweite der Entscheidung, sollte ein Gesetzgeber die Modalitäten formulieren. Einstimmigkeit als rechtsrelevante Voraussetzung, ist keine ernsthafte Grundlage, wenn wirklich entschieden werden soll. In der Praxis ist die Einstimmigkeit oftmals schon unter drei Personen nicht zu erreichen. In Belgien rumort es unter den Wallonen und den Brüsselern. Deswegen kann Belgien dem EU – Vertragswerk mit Canada nicht zustimmen. Die Sache scheint zu scheitern. Wer trägt die Schuld?

Ausschließlich die damaligen EU - Gesetzgeber mit ihrer weltabgewandten Idee von der (unpraktischen)) Zustimmung aller 28 Länder. Die vorgesehene Regelung fördert die disproportionale Macht der Kleinen durch die Behinderung einer Mainstream- Entscheidung.

Die Stimmgewalt der Institution EU sollte künftig pragmatisch von der Zahl der Einwohner, welchen Landes auch immer, als Basis liegen und mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, mit Ausnahme der Entscheidung zur Selbstauflösung, alles rechtsverbindlich für alle beschließen dürfen.

© Karl Wilhelm Goebel

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Wozu diese Regelung führt, kann man gut an diesem Beispiel sehen:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Liberum_Veto
Gruss!

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