Mittwoch, 17. Dezember 2014
Heute um 10.00 h verkündet
das BuVerfG ein Urteil zur Frage der Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen, von dem die Hälte der deutschen Arbeitnehmer direkt oder indirekt betroffen wird.
Es geht darum, wenn die Inhaber-Generation abtritt, die neue Generation das Ruder übernehmen soll oder will, mit welchem Kapital-Ballast (Steuern) das Schiff weiter fahren soll.

Was von den Söhnen und Töchtern aufgebracht werden muss, schmälert i. d. Regel die Erbmasse, das Firmenvermögen.
Hoffen wir auf eine kluge Entscheidung zwischen "gerechter Umverteilung" und lebensfähiger Erhaltung des Organismus: "Unternehmen"

(c) Karl Wilhelm Goebel

18.12.2014: Die "Wirtschaftswoche" veröffentlicht heute bereits einen Beitrag zum Thema:


http://www.wiwo.de/erfolg/management/richtig-vererben-wie-unternehmer-ihre-nachfolge-regeln/11110792.html

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